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Garantie

Was passiert, wenn beim Umzug etwas kaputt geht? Ein echter Fall.

Von Hüseyin KarasahinogluInhaber6 Min. Lesezeit

Marketing-Texte versprechen vieles. Eine Schadensfrei-Garantie zum Beispiel. „Sollte trotz aller Sorgfalt etwas beschädigt werden, erstatten wir den Neupreis.“ So steht es auf unserer Garantie-Seite. Aber: ein Versprechen ist nur so viel wert, wie es im Ernstfall trägt. Dieser Artikel erzählt einen echten Schadensfall vom 12. März — anonymisiert, aber mit den realen Schritten, Daten und der finalen Email der Kundin.

Der Fall vom 12. März

Eine 3-Zimmer-Wohnung in einem Altbau im östlichen Ringgebiet. Drittes Obergeschoss, kein Aufzug, schmales Treppenhaus. In der alten Wohnung stand eine Spiegelvitrine — Glasfront, eingebauter Spiegel, etwa 40 Jahre alt, Erbstück der Großmutter der Kundin. Beim Tragen durchs zweite Stockwerk bleibt eine Ecke der Vitrine an einem Treppengeländer hängen. Ein Riss zieht sich durch die linke Seitenscheibe — der Spiegel selbst bleibt heil, die Glasvitrine ist beschädigt.

Was wir sofort gemacht haben

Das Team hat den Tragevorgang gestoppt, die Vitrine sicher abgesetzt und Hüseyin telefonisch informiert. Hüseyin war innerhalb von 25 Minuten vor Ort. Drei Schritte:

  1. 1Schaden dokumentiert — vier Fotos aus verschiedenen Winkeln, Zeitstempel auf jedem Bild.
  2. 2Eigentümerin informiert — die Tochter der Verstorbenen, sie war nicht vor Ort, wir haben sie per Telefon erreicht und gemeinsam besprochen, wie wir weitermachen.
  3. 3Schadensmeldung an die Versicherung — am gleichen Abend ausgefüllt, Fotos angehängt, per Email versendet.

Wichtig dabei: der Umzug ging weiter. Die Vitrine wurde getrennt verpackt, mit Folie und Kantenschutz, und in der neuen Wohnung in einem geschützten Raum abgestellt — bis die Erstattung geklärt war.

Erstattung — was wirklich passiert ist

Die Vitrine war ein Erbstück. Es gibt keinen aktuellen „Marktpreis“ für ein 40 Jahre altes Möbelstück. Hier kommt der Unterschied zwischen Standard-Haftpflicht und unserer Garantie ins Spiel: Standard-Haftpflicht würde den Zeitwert erstatten — bei einem 40 Jahre alten Möbel wäre das ein zweistelliger Eurobetrag. Wir erstatten den Neupreis vergleichbarer Möbel: eine handgefertigte Glasvitrine in ähnlicher Größe und Qualität, aktuelles Modell. Die Recherche dauerte vier Werktage.

Erstattungssumme: 1.480 € — überwiesen 12 Werktage nach dem Schadensfall, also zwei Tage vor der schriftlichen 14-Tage-Frist. Die Eigentümerin konnte sich davon eine neue Vitrine bestellen oder das Geld behalten — die Entscheidung lag bei ihr.

Die Email der Kundin

Drei Wochen nach dem Schadensfall, am 5. April, kam folgende Email an [email protected] — wir bringen sie hier mit Erlaubnis und sinngemäß wiedergegeben, ohne Namen:

„Hallo Herr Karasahinoglu, das Geld ist angekommen, ich habe gestern eine ähnliche Vitrine bei einem Schreiner in Wolfenbüttel bestellt. Vor allem aber: danke für die Art, wie Sie mit dem Schaden umgegangen sind. Drei Möbelpacker, die mir am Telefon ehrlich erzählen was passiert ist, ohne Ausreden. Hüseyin, der vor Ort war innerhalb einer halben Stunde. Eine Versicherungsmeldung am gleichen Abend. So sieht ein Familienbetrieb aus. Meine Mutter wäre einverstanden gewesen — sie hat solche Leute geschätzt. Ich werde Sie weiterempfehlen.“

Warum Sie das hier lesen sollten

Es gibt zwei Arten, eine Garantie zu kommunizieren: man schreibt sie auf eine Marketing-Seite, oder man zeigt, dass man sie tatsächlich umsetzt. Dieser Artikel ist der Beleg für die zweite Variante. Wenn Sie eine Festpreis-Anfrage machen, geht es nicht nur darum, dass nichts kaputt geht — sondern darum, was passiert, wenn doch.

Drei Dinge, die der Fall vom 12. März über uns sagt:

  • Wir reagieren sofort — innerhalb von 30 Minuten ist Hüseyin oder ein festes Team-Mitglied am Schadensort.
  • Wir erstatten den Neupreis, nicht den Zeitwert — auch bei alten Möbeln, auch bei Erbstücken, auch wenn der reine Versicherungs-Anspruch geringer wäre.
  • Wir zahlen innerhalb 14 Tagen — schwarz auf weiß, keine Ausreden, kein Hin-und-Her.

Wenn Sie eine Festpreis-Anfrage starten wollen — Preisrechner

Häufige Fragen zur Schadensfrei-Garantie

Wie häufig kommt es zu Schäden bei Ihren Umzügen?

Im langjährigen Durchschnitt sind wir bei deutlich unter 1 % der Umzüge — meistens sind es kleine Schäden (Kratzer in Wandlackierung beim Tragen) die wir sofort vor Ort beheben. Substantielle Schäden wie der Vitrinen-Fall vom 12. März passieren etwa 2-3 mal pro Jahr bei rund 200 Umzügen. Wenn doch einmal etwas passiert, ist die Frage nicht ob, sondern wie schnell und wie ehrlich.

Was ist der Unterschied zwischen Standard-Haftpflicht und Ihrer Garantie?

Standard-Haftpflicht von Umzugsfirmen erstattet den Zeitwert beschädigter Möbel. Bei einem 40 Jahre alten Möbel ist der Zeitwert oft ein zweistelliger Eurobetrag — auch wenn der emotionale oder Wiederbeschaffungswert ein Vielfaches davon ist. Unsere Schadensfrei-Garantie erstattet den Neupreis vergleichbarer Möbel: vergleichbare Größe, vergleichbare Qualität, aktuelles Modell. Das bedeutet: Sie können sich tatsächlich Ersatz beschaffen, nicht nur einen symbolischen Restwert kassieren.

Wie schnell muss ich einen Schaden melden?

Schadensmeldung binnen 48 Stunden nach Umzugsende. In der Praxis melden wir Schäden, die uns auffallen, sofort selbst — wie im Fall vom 12. März. Wenn Sie nach dem Umzug einen Schaden bemerken (zum Beispiel beim Auspacken einen Riss in einem Möbel feststellen), rufen Sie uns binnen 48 Stunden an, schicken zwei Fotos, und wir starten den Erstattungsprozess.

Werden auch elektronische Geräte und Glas erstattet?

Ja. Möbel, Elektrogeräte, Glas, Kunst, Wertgegenstände — alles, was wir tragen, ist im Festpreis-Schutz enthalten. Bei besonders wertvollen Stücken (Antiquitäten ab 5.000 €, Kunst, originalverpackte Sammlungen) bitten wir um Vorab-Information bei der Vor-Ort-Besichtigung, damit wir die Verpackung entsprechend planen können. Die Erstattung erfolgt zum Neupreis vergleichbarer Geräte oder zum geschätzten Wiederbeschaffungswert bei Antiquitäten — wir holen dafür ein unabhängiges Gutachten ein.

Ist die Versicherung im Festpreis enthalten oder kostet sie extra?

Vollständig im Festpreis enthalten. Sie zahlen keine Versicherungs-Prämie, keine Selbstbeteiligung, keinen Aufschlag. Der Festpreis, den Sie schriftlich nach der Vor-Ort-Besichtigung bekommen, deckt 100 % aller Möbel-Schäden ab — das ist Teil des Vertrages, kein Add-on.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder einen Festpreis-Termin vereinbaren wollen, rufen Sie uns an: 0177 7212907. Mo–So 07:00–21:00 Uhr. Persönlich, kein Callcenter.

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HK

Über den Autor

Hüseyin Can Karasahinoglu · Inhaber

Hüseyin führt seit 1995 Umzugservice Braunschweig — ein inhabergeführter Familienbetrieb mit über 30 Jahren Branchenerfahrung in Niedersachsen. Schwerpunkte: Privat- und Firmenumzüge, Möbelmontage, Halteverbots-Einrichtung und Entrümpelungen.